Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemein 
Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die nachstehend angeführten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen wesentliche Bestandteile des mit der Lieferfirma abgeschlossenen Vertrages sind.

Lieferverpflichtung
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Für den Umfang der Lieferung gelten die in unserer Auftragsbestätigung niedergelegten Vereinbarungen und Verkaufsbedingungen. Mündliche Absprachen ohne schriftliche Bestätigung haben daneben keine Gültigkeit. Von diesem Grundsatz kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgegangen werden. Sämtliche Vereinbarungen über Aufträge gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Herstellung oder Lieferung nicht durch höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, politische Unruhen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen usw. Betriebsstörung, Brandschaden und andere Unfälle im eigenen Betrieb oder durch Materialschwierigkeiten aller Art unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden. Das gleiche gilt, wenn diese Umstände einen Unterlieferer betreffen. Diese Ereignisse entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferpflicht und berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In allen Fällen verzichtet der Käufer auf Schadenersatzansprüche jeder Art.

Lieferfrist
Die von uns bestätigten oder angegebenen Termine gelten nur als annähernd und ohne Verbindlichkeit. Für etwaige Nachteile aus Terminüberschreitungen wird keinerlei Schadenersatz geleistet. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf Ansprüche aus vorgenommenen Deckungskäufen.

Gewährleistung
Jede Gewährleistung für die Qualität der gelieferten Erzeugnisse ist davon abhängig, dass diese sachgemäß behandelt werden. Für sachgemäße und gute Ausführung übernehmen wir für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet vom Tage der Lieferung, eine Gewähr derart, dass alle während dieser Zeit nachweisbar infolge mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar gewordenen Teile ersetzt oder instand gebracht werden. Bei Tag- und Nachtbetrieb wird die Gewährleistungspflicht auf drei Monate reduziert, ebenso für solche Erzeugnisse, die in der Auftragsbestätigung als Spezialausführung bezeichtnet sind. Eventuelle Reklamationen sind uns unverzüglich nach Eintreffen der Ware zu melden. Zur Vornahme der uns notwendig erscheinenden Änderungen bzw. zur Lieferung von Ersatzerzeugnissen hat der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er dies, sind wir von der Gewährleistung befreit. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind alle jene Teile, die von der Funktion des Erzeugnisses her einer Abnutzung unterworfen sind, entstehende Mängel aus Folgen übermäßiger Beanspruchung, nachlässiger und/oder unrichtiger Behandlung bzw. gewaltsamer Beschädigung. Werden vom Käufer ohne unsere vorherige Zustimmung irgendwelche Arbeiten an den gelieferten Erzeugnissen oder Eingriffe in die gelieferten Erzeugnisse vorgenommen, erlischt in jedem Fall jegliche Gewährleistungspflicht. Der Käufer verzichtet auf alle über den Rahmen vorstehend festgelegter Gewährleistung hinausgehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz. Ergibt sich die Unmöglichkeit der Erfüllung der von uns zu erbringenden Gewährleistung, so kann der Käufer lediglich die Rücknahme unserer Erzeugnisse, nicht aber den Austausch oder Schadenersatz verlangen. Die Transport- und sonstigen Kosten gehen auch im Falle der Gewährleistung zu Lasten des Käufers. Eine Haftung dafür, dass die gelieferten Erzeugnisse für die vom Käufer in Sicht genommenen Zwecke geeignet sind, besteht nicht.

Preis
Alle Preise gelten, wenn andere Abmachungen nicht schriftlich bestätigt sind, ab Werk, ausschließlich Verpackung, die besonders berechnet und nicht zurückgenommen wird. Wir behalten uns vor, falls sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung das wirtschaftliche Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, insbesondere auch durch Preisänderungen ändert, der Preisberechnung die veränderten Verhältnissen am Tage der Lieferung zugrunde zu legen

Bei Bestellungen unter EUR 100,00 Nettowarenwert wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 11,00 je Bestellung verrechnet. Wir machen von der Möglichkeit der elektronischen Rechnungsversendung Gebrauch, wozu durch eine Bestellung die Zustimmung erteilt wird.

Versand
Versand erfolgt stets, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf Gefahr des Empfängers bzw. Käufers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Falls der Käufer nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, wird die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Wege bewirkt. Werden vom Käufer keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann diese auf Kosten des Käufers von uns ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht.

Streckengeschäft
Wenn die Lieferung der bestellten Ware auf Wunsch des Käufers an andere, von ihm genannten Adressanten erfolgt, so sind wir berechtigt, 3% vom Nettowert der gelieferten Ware zusätzlich zu berechnen.

Nachnahmelieferungen
Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen werden Lieferungen, die einen Verkaufswert von netto € 300,-- nicht übersteigen, ausschließlich per NACHHAHME ausgeliefert.

Zahlungen
Diese sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist in bar oder auf eines unserer Bankkonten ohne Abzug zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaiger weiterer Verzugsschäden Zinsen in der Höhe von 3% über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz ab Verfallstag bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt. Eine nachträglich bekann werdende Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigt uns, Zahlung vor Lieferung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Dies auch dann, wenn die erteilte Auftragsbestätigung eine andere Zahlungsweise vorsieht. Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit können wir auch jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten. Wechsel und Schecks werden als zusätzliche Verbindlichkeit lediglich erfüllungshalber angenommen. Später fällig werdende Buchforderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, zahlungsunfähig wird, oder Wechsel zu Protest gehen lässt. Trotz erfüllungshalber angenommener Wechsel kann auf die Forderung aus dem Grundgeschäft zurückgegriffen werden. Diskontspesen, Wechselgebühren und Verzugszinsen sind sofort zu bezahlen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung. Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
An den gelieferten Erzeugnissen verbleibt uns unbeschadet des früheren Gefahrenüberganges bis zur vollen Befriedigung unserer Ansprüche (bei Zahlungen in Akzepten oder Kundenpapieren bis zur völligen Bareinlösung, auch bei Prolongation) das Eigentum. Bis dahin hat der Käufer unsere Erzeugnisse auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Feuer und Wasserschaden zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Käufer hat uns und unseren Beauftragten auch das Betreten des Lagers zu gestatten. Der Käufer darf bis zur völligen Bezahlung unsere Erzeugnisse weder veräußern noch belasten, noch in sonstiger Weise über diese verfügen und muss uns im Falle einer Pfändung unverzüglich benachrichtigen. Kommt der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsverzug, dann sind wir berechtigt, entweder unsere Erzeugnisse ohne Verzicht auf Ansprüche wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat uns der Käufer neben der Entschädigung für eventuelle Nutzung unserer Erzeugnisse – jede auch unverschuldete – Wertminderung zu ersetzen. Pfändung unserer Erzeugnisse steht uns frei. Sie gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt. Bei einer Pfandverwertung verliert der Käufer sein Recht auf Vertragserfüllung. Für Wiederverkäufer gilt zusätzlich folgendes: Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, und zwar unter der Bedingung, dass uns von jeder Veräußerung unverzüglich Nachricht gegeben wird. Der Eigentumsvorbehalt gilt nicht nur bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, sondern auch bis zur Bezahlung aller vergangenen und künftigen Warenlieferungen aus der Geschäftsverbindung. Der Wiederverkäufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Für den Fall, dass die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Erzeugnisse als nicht unwesentlicher Bestandteil der neu entstandenen Sache anzusehen sind, überträgt der Käufer zur Sicherung unserer vorbezeichneten Forderungen schon jetzt auf uns das Eigentum an der entstandenen Sache unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass der Käufer diese Sachen für uns verwahrt. Wir sind berechtigt, die Erzeugnisse bzw. die daraus hergestellten Fabrikate in ordnungsgemäßem Verkaufsgange zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf an Dritte entstehenden Forderungen in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge gehen sicherheitshalber auf uns über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ermächtigt, die Forderung für unsere Rechnung einzuziehen. Der Erlös aus dem Verkauf der Erzeugnisse steht uns zu. Der Eigentumsvorbehalt hat auch dem Spediteur gegenüber Gültigkeit, dem auf Antrag des Käufers oder auf Veranlassung des Käufers Erzeugnisse übergeben werden.

Zahlung
Zahlungen dürfen nur direkt an uns geleistet werden. Unsere Vertreter sind ohne besondere schriftliche Vollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Erfüllungsort für die Zahlung ist Eugendorf. Gerichtsstand ist Salzburg.


Ausgabe 12/2013



Cookie Einstellungen

Ihr Besuch wird gezählt und es werden keine Cookies gesetzt. Eine eindeutige Wiedererkennung bei späteren Besuchen ist nicht möglich. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben und dienen nur der GIFAS GmbH zur Verbesserung des Webseitenangebots.

Ihr Besuch wird gezählt und Cookies gesetzt, um auch wiederkehrende Besuche zu erkennen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben und dienen nur der GIFAS GmbH zur Verbesserung des Webseitenangebots.

Es werden an diversen Stellen auf der Website Videos platziert, die auf Youtube gehostet sind. Hier könnten vom Drittanbieter Cookies gesetzt werden.

Wir verwenden Zugriffszählung um unsere Webseite für Sie verbessern zu können. Die Daten werden anonymisiert erhoben und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Details hierzu finden Sie im Impressum.

Die Website steht für diese Browserversion noch nicht zur Verfügung.