Explosionsgeschützte Vollgummi-Leitungsroller

Die Ex-Leitungsroller der Baureihe 502 Ex und Baureihe 518 Ex sind aus Vollgummi und nach der neuen ATEX PTB 03 1186 geprüft.

Explosionsgeschützte Vollgummi-Leitungsroller 502 Explosionsgeschützte Vollgummi-Leitungsroller 502
Durch die geringen Abmessungen eignen sie sich ideal für den Einsatz bei Feuerwehrrüstfahrzeugen.


Explosionsgeschützte Vollgummi-Leitungsroller 518 Explosionsgeschützte Vollgummi-Leitungsroller 518
Der Vollgummi-Leitungsroller wird mit feststehender Hilfsrolle gefertigt. Das ermöglicht eine optimale Positionierung im Einsatzfall.



Diese explosionsgeschützten Vollgummi-Leitungsroller sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 1 und 2 geeignet.

Die Rollenkörper werden aus Vollgummi (Butyl-Kautschuk) hergestellt. Dieser Werkstoff ist beständig gegen Öle und Fette, garantiert eine hohe mechanische Festigkeit und zeichnet verantwortlich für die Zuverlässigkeit und lange Lebensdauer dieser Leitungsroller.

  Normkonformität


Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen werden erfüllt durch Übereinstimmung der Leitungsroller mit

  • EN 50014: 1997 + A1 + A2,
  • EN 50018: 2000, EN 50019:2000.
Die Leitungsroller entsprechen auch der Richtlinie des Europäischen Raten 94/9 EG: Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
Die Leitungsroller werden entsprechend dem Stand der Technik gemäß den Herstellernormen
  • DIN EN 60309: 2000, DIN EN 61242: 1997 und
  • DIN EN 61316: 2000 gefertigt und geprüft.
Das Qualitätsmanagement der GIFAS-ELECTRIC GmbH entspricht der DIN EN ISO 9001: 2000.

  Sicherheitshinweise


Die Leitungsroller der Baureihen 502 Ex und 518 Ex sind für folgende Zonen nicht geeignet:

Zone 0, Zone 20, Zone 21 und Zone 22.

Die auf den Geräten angegebene Temperaturklasse und Zündschutzart ist zu beachten.

Um eine unerlaubte Erwärmung der Leitungen zu vermeiden, insbesondere im aufgewickelten Zustand, dürfen die maximal angegebenen Belastungen nicht überschritten werden (siehe Kennzeichnung am Leitungsroller).

An den Leitungsrollern dürfen keine Veränderungen oder Umbauten vorgenommen werden. Das Betreiben der Leitungsroller darf nur in unbeschädigtem Zustand erfolgen.

Beachten Sie auch die nationalen Sicherheits- und Unfall-Verhütungsvorschriften.